Amtliche Publikationen
Die amtlichen Publikationen erfolgen im Simmentaler Amtsanzeiger. Auf unserer Website können diese Publikationen ebenfalls eingesehen werden, wobei keine Gewähr für Vollständigkeit übernommen werden kann. Massgebend ist in jedem Fall der Inhalt des Simmentaler Amtsanzeigers.
Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr
Vom Freitag, 24. Dezember 2021 bis Sonntag, 2. Januar 2022 bleibt die Verwaltung geschlossen.
Ab Montag, 3. Januar 2021 stehen wir Ihnen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.
Das Team der Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen schöne Festtage und einen guten Start ins 2022.
Nachführung des Archäologischen Inventars aller Gemeinden des Kantons Bern
Alle Gemeinden des Kantons Bern
Verfügung des Amtes für Kultur
(nach Art. 13a Abs. 2 und 3 BauV)
Nachführung des Archäologischen Inventars aller Gemeinden des Kantons Bern gemäss Art. 13d
der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1).
Stand 2021, Aufnahme durch den Archäologischen Dienst des Kantons Bern.
Veröffentlichung der Nachführung des Archäologischen Inventars, Möglichkeit zur Einsichtnahme
und zu schriftlichen Äusserungen und Anträgen gemäss Art.13a Abs. 1 und Art. 13bAbs. 2BauV.
Die Akten können beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, 3018
Bern vom 8. November 2021 bis und mit 7. Dezember 2021 eingesehen werden
(Voranmeldung obligatorisch unter adb.bauen@be.ch oder per Telefon 031 633 98 98).
Alle nachgewiesenen und vermuteten archäologischen Stätten und Fundstellen (inklusive der
Kategorie „Einzelfunde”) sowie Ruinen gelten als Objekte des Archäologischen Inventars des
Kantons Bern im Sinne von Art. 13 Abs. 3 BauV und Art. 22 Abs. 3 des Dekrets vom 22. März 1994
über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) („K‑Objekte”). Bei
neuen Entdeckungen gilt der Artikel 10f Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG
721.0).
Mit der Veröffentlichung dieser Verfügung und dem ungenutzten Ablauf der Beschwerdefrist wird
die Nachführung des Archäologischen Inventars aller Gemeinden des Kantons Bern in Kraft treten.
Mit der Inkraftsetzung dieser Verfügung werden folgende Inventare aufgehoben: Archäologisches
Hinweisinventar von 1982, nachgeführtes Archäologisches Inventar von 2005 für das alte Amt
Büren, nachgeführtes Archäologisches Inventar von 2010 für das alte Amt Signau, nachgeführtes
Archäologisches Inventar von 2011 für den Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen.
Am lnventarentwurf wurden aufgrund diverser Anträge und Hinweise folgende Änderungen
vorgenommen:
Fundstellen
- Die Fundstelle Koppigen/Komhaus St. Niklaus wurde von der Parzelle Grundbuch-Nr. 396 auf die
Parzelle Grundbuch-Nr. 197 verschoben, auf der sich das fragliche Gebäude befindet.
- Die Fundstelle Saanen/Dorf/ Chalet Jason wurde von der Parzelle Grundbuch-Nr. 709 auf die
Parzelle Grundbuch-Nr. 3280 verschoben, auf der das Fundobjekt im Jahr 1957gefunden
wurde.
- Die Fundstelle Studen/Kirchweg 3–5 wurde von der Parzelle Grundbuch-Nr. 890 auf die Parzelle
Grundbuch-Nr. 1081 verschoben, auf der die Baubegleitung im Jahr 2006 stattgefunden hat.
- Die Fundstelle Wileroltigen/in der Aare (unterhalb der Saane-Einmündung) wird nicht in die
Verfügung aufgenommen, da sie eindeutig nicht auf dem heutigen Gemeindegebiet von
Wileroltigen zu lokalisieren ist.
-Der Flurname de rFundstelle Saanen/Underer Frischewang wird zu Underer Frischenwert
geändert.
- Der Flurname der Fundstelle Wileroltigen/Dorf/Bauemhof Stoos wird zu Dorf/Bauernhof Stooss
geändert.
- Die Datierung der Fundstelle Rohrbach/Rohrbach/Madiswil wird von „römisch” auf
„Mittelalter/Neuzeit” korrigiert.
Schutzgebiet
- Das archäologische Schutzgebiet bei der Fundstelle Kallnach/Challnechwald / Oberholz (SG368)
wird um den Perimeter der Überbauungsordnung « Kiesgrube Challnechwald », die mit dem
Gesamtentscheid durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung vom 24. Mai 2017 in Kraft
getreten ist, verkleinert. Die Untersuchung der archäologischen Hinterlassenschaften in diesem
Gebiet ist im Rahmen besagter Überbauungsordnung geregelt.
Rechtsmittelbelehrung (Art.13a Abs. 4BauV):
Beschwerdefähig sind diejenigen Personen, Behörden und Organisationen, die bei der öffentlichen
Einsichtnahme eine Ergänzung des Inventars verlangt haben. Beschwerden sind schriftlich und
begründet bis spätestens am 7. Dezember 2021 (Datum der Postabgabe) beim
Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Ressort Archäologisches Inventar, Postfach,
3001 Bern einzureichen. Mit der Beschwerde kann nur gerügt werden, das Inventar sei
unvollständig. Archäologische Fundstellen können nicht aus dem Inventar gestrichen werden.
Bern, 25. Oktober2021
Kantonales Amt für Kultur
Der Vorsteher: Hans Ulrich Glarner
Baupublikation
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern
Projektverfasser: AXIANS Schweiz AG, Flavia Schöpfer, Pulverstrasse 8, 3036 Ittigen
Bauvorhaben: Neubau einer Mobilfunkanlage mit Mast auf bestehendem Flachdach, Systemtechnik und neuen Antennen für 3G, 4G und 5G / WIUD
Standort: Chrümigstrasse 38a, Wimmis, Parzelle Nr. 1260, Koordinaten: 2’615’470 / 1’169’998, Arbeitszone a, Gewässerschutzbereich A
Auflage- und Einsprachefrist: 22. November 2021
Auflagestelle: Bauverwaltung Wimmis, Bahnhofstrasse 7, 3752 Wimmis
Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, Postfach 61, 3714 Frutigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Frutigen, 21. Oktober 2021
Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental
Baupublikation
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern
Projekterfasser: AXIANS Schweiz AG, Flavia Schöpfer, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen
Bauvorhaben: Neubau einer Mobilfunkanlage mit Mast, Systemtechnik und neuen Antennen für 3G, 4G und 5G (H = 25 m) / WIEY
Standort: AR. Nitrochemie 727, Wimmis, Parzelle Nr. 329 / Baurecht Nr. 1531, Koordinaten: 2’615’669 / 1’170’551, Überbauungsordnung “Kander Wimmis”, Gewässerschutzbereich A, Baugruppe E (ehem. Pulverfabrik)
Auflage- und Einsprachefrist: 22. November 2021
Auflagestelle: Bauverwaltung Wimmis, Bahnhofstrasse 7, 3752 Wimmis
Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, Postfach 61, 3714 Frutigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Frutigen, 21. Oktober 2021
Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental
Bau- und Gastgewerbepublikation
Bauherrschaft: Beauty Palace GmbH, Schadaustrasse 30, 3604 Thun
Projektverfasserin: Kümo Innenausbau GmbH, Neufeldstrasse 5, 3604 Thun
Bauvorhaben: Ergänzung bestehendes Erotikstudio mit Kontaktbar.
Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank umfassend 1 Ausschankraum mit 10 Sitzplätzen
sowie 4 Gästezimmer. Gesuch um generelle Überzeitbewilligung:
Montag bis Donnerstag, Schliessungszeit 2.00 Uhr
Freitag bis Samstag, Schliessungszeit 4.00 Uhr
Sonntag, Schliessungszeit 1.00 Uhr
Standort: Wimmis, Bahnhof Nord 2 A, Parzelle Nr. 1334 / BR 1448, Koordinaten: 2’614’882 / 1’169’344,
Arbeitszone b
Auflage- und Einsprachefrist: 8. November 2021
Auflagestelle: Bauverwaltung Wimmis, Bahnhofstrasse 7, 3752 Wimmis
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie
Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt FrutigenNiedersimmental, Amthaus, Postfach 61, 3714 Frutigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht
innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Frutigen, 7. Oktober 2021
Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental
Totalsperrung BLS Heustrichbrücke infolge Fugensanierung
Die Bewegungsfuge bei der BLS-Heustrichbrücke Badgasse ist provisorisch repariert. Aufgrund schlechter Wettereinflüsse konnten die Arbeiten nicht beendet werden. Um die Sanierungsarbeiten fertigstellen zu können, ist eine erneute Totalsperrung der BLS-Heustrichbrücke unumgänglich. Die Totalsperrung für die Schlussarbeiten wird vor Ort signalisiert. Deshalb ist die BLS-Heustrichbrücke Badgasse vom 23. August 2021 bis und mit 25. August 2021 für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Ausweichtermin (witterungsbedingt) für die Totalsperrung ist vom 30. August 2021 bis und mit 1. September 2021. Fussgänger können die Brücke jederzeit überqueren.
Für Blaulichtorganisationen ist die Umfahrung über Mülenen und Wimmis sichergestellt.
Wie danken der Bevölkerung und allen Gästen für das Verständnis.
Totalsperrung BLS Heustrichbrücke Badgasse infolge Fugensanierung
Die Bewegungsfuge bei der BLS-Heustrichbrücke Badgasse ist defekt und muss saniert werden. Um diese Sanierungsarbeiten durchführen zu können, ist eine Totalsperrung der BLS-Heustrichbrücke unumgänglich. Die Totalsperrung für die Sanierungsarbeiten wird vor Ort signalisiert. Deshalb ist die BLS-Heustrichbrücke Badgasse vom 5. Juli 2021 bis 7. Juli 2021 für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Ausweichtermin (witterungsbedingt) für die Totalsperrung ist vom 12. Juli 2021 bis 14. Juli 2021. Fussgänger können die Brücke jederzeit überqueren. Für die Blaulichtorganisationen ist die Umfahrung über Mülenen und Wimmis sichergestellt.
Wir danken der Bevölkerung und allen Gästen für das Verständnis.
Öffnungszeiten Muesum Wimmis historic
Das Museum Wimmis historic ist am Sonntag, 13. Juni 2021 von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Das Museum befindet sich im Untergeschoss der Gemeindeverwaltung Wimmis. Es ist rollstuhlgängig. Der Eintritt ist frei (Kollekte am Ausgang).
Wir freuen uns über einen regen Zulauf. Herzlich Willkommen!
Gemeindeverwaltung
Volksabstimmung vom 13. Juni 2021
Urnen-Öffnung
Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 7
Sonntag, 13. Juni 2021, 10.00 – 12.00 Uhr
Briefliche Stimmabgabe
Abgabe des Antwortkuverts bei der Gemeindeverwaltung bis Freitag, 11. Juni 2021, 16.30 Uhr oder Einwurf des Antwortkuverts in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung bis Sonntag,
13. Juni 2021, 09:00 Uhr. Stimmberechtigte, die ihre Ausweiskarte verloren oder keine erhalten haben, können bis Donnerstag, 10. Juni 2021, 18:00 Uhr ein Doppel verlangen.
Abstimmungsausschuss
Präsident: Beat Schneider, Gemeindeverwalter
Sekretärin: Jasmin Zumbach, Gemeindeverwalter-Stv.
Mitglieder: Hans Josi, Chiara Thönen, Cornelia Zurbrügg
Polit-Kafi vom 13. Juni 2021
Aufgrund der aktuellen Situation (Covid-19) findet kein Polit-Kafi statt.
Das Museum Wimmis historic im Untergeschoss der Gemeindeverwaltung ist geöffnet und lädt zum Besuch ein.
Gemeindeverwaltung Wimmis