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Sicherheit

Das Gefühl von Sicherheit ist für alle Menschen wichtig. Sei es in wirtschaftlicher, familiärer oder polizeilicher Hinsicht. Bei letzterem spricht man von “öffentlicher Sicherheit”. Hier erwarten die Bürger vom Staat, dass er einerseits eine grösstmögliche Sicherheit garantiert, andererseits aber unsere Freiheit möglichst nicht einschränkt. Eine ständige Gratwanderung für Behörden und Verwaltung! So gilt es auch für die Gemeinde, im Bereich der öffentlichen Sicherheit den Bürger vor Gefahren aller Art zu schützen, aber gleichzeitig nicht durch (zu) viele Vorschriften einzuengen. In jeder Gemeinde ist dies Aufgabe der Gemeindepolizeibehörde, also meist des Gemeinderates oder der Sicherheits- und Sozialkommission. Da sich unser gesellschaftliches Umfeld stets verändert, muss die Lage von Zeit zu Zeit neu beurteilt werden. Wenn sich das Verhalten der Menschen ändert, müssen sich auch die Massnahmen ändern. Wie viel Sicherheit brauchen wir? Wie viel Freiheit wollen wir? Nicht jeder ist da gleicher Ansicht. Wie so oft gilt es, einen vernünftigen Mittelweg zu finden. 

Die Gemeinde ist für die öffentliche Sicherheit selbstverständlich nicht alleine verantwortlich, hat aber klar umschriebene Aufgaben. Neben zahlreichen Stellen von Bund und Kanton ist die Gemeinde vor allem in folgenden Bereichen aktiv:

Gemeindepolizei (Gastgewerbe, Gewerbe, Gesundheit, Verkehr, Amtshilfe)
Abteilung Sicherheit Gemeindeverwaltung

Ausserordentliche Lagen (Katastrophen, Unfälle, Notlagen)
Fachkommission a.o. Lagen 

Feuerwehr (Brandbekämpfung, Elementarschäden)
Feuerwehr Simmenfluh 

Lawinenschutz
Fachkommission Lawinenschutz

Bevölkerungsschutz (Zivilschutz)

Diverse Aufgaben gemäss Bundes- und Kantonsgesetzgebung. Die Gemeinde Wimmis ist der ZSO Niesen mit Sitz in Frutigen angeschlossen. 

ZSO Niesen
Mike-Schmid-Olymipiastrasse 16
3714 Frutigen

033 672 52 07

zso-niesen@frutigen.ch
Webseite

Hochwasserschutz (Schwelli)

Schutz vor Überschwemmung und Geschiebeeinbringung aus allen Gewässern (Flüsse, Bäche und Gräben) gemäss kant. Wasserbaugesetz. Zuständig ist die Schwellenkorporation Wimmis, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft nach Gemeinderecht. Finanziert wird der Hochwasserschutz über die Schwellentelle, welche jeder Grundeigentümer nach amtlichem Wert des Grundstückes bezahlt. Die Schwellentelle wird jährlich zusammen mit der Liegenschaftssteuer durch die kant. Steuerverwaltung in Rechnung gestellt.

Schwellenkorporation Wimmis
Bahnhofstrasse 7
3752 Wimmis

Präsident: Markus Josi, 079 602 32 23, markus.josi@gmx.ch
Sekretariat: Cornelia Gander, schwellenkorporation@wimmis.ch