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Anmeldung Burgernutzen

Burgernutzen ab 2027 - Anmeldung bis 31. Oktober 2026

Neue Nutzungsberechtigte und Wiederzuzüger müssen sich bis und mit 31. Oktober 2026 schriftlich beim Burgerrat anmelden.

Anspruch auf Nutzung hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres das Burgerrecht der Burgergemeinde Wimmis besitzt, das 18. Altersjahr (mit Geburtsdatum 31.12.2008 und älter) zurückgelegt hat, sowie seit drei Monaten in der Gemeinde Wimmis seine Schriften hinterlegt hat.

Formular Anmeldung Burgernutzen.pdf

Stichtag für den Bezug der Nutzung ist der 1. Januar. Verspätet eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Bisherige Nutzungsberechtigte

Bisherige Nutzungsberechtigte sind gebeten, allfällige Änderungen ihres Zivilstandes (Heirat, Scheidung, gerichtliche Trennung, Verwitwung) während des Jahres 2026 ebenfalls bis und mit 31. Oktober 2026 schriftlich bekannt zu geben.

Der Burgergemeinde Wimmis sind bis zum 31. Oktober 2026 auch allfällige Änderungen der Zahlungsverbindung (Bank-/Postkonto) zu melden.

Der Burgerrat

 

 

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