Burgernutzen
Anmeldung Burgernutzen
Neue Nutzungsberechtigte und Wiederzuzüger, welche den Burgernutzen neu beanspruchen wollen, müssen sich gemäss Nutzungsreglement der Burgergemeinde Wimmis, bis spätestens 31. Oktober des nutzungsvorangehenden Jahres beim Burgerrat anmelden. Ein entsprechendes Formular ist untenstehend aufgeschaltet.
Anspruch auf Nutzung hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres:
- das Burgerrecht der Burgergemeinde Wimmis besitzt,
- das 18. Altersjahr zurückgelegt hat,
- seit drei Monaten in der Gemeinde seine Schriften hinterlegt hat,
- zwar auswärts wohnt, jedoch pflegebedürftig ist und die Schriften in Wimmis eingelegt hat.
Für Interessierte liegt das Nutzungsreglement bei der Burgerverwaltung zur Einsicht auf oder kann unter Nutzungsreglement per 1.7.2024 eingesehen werden.
Formular Anmeldung Burgernutzen.pdf