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Gemeindeversammlung

Einladung / Information

Die Einladung zur Gemeindeversammlung inkl. Bekanntgabe der Traktanden erfolgt mindestens 30 Tage im Voraus mit Publikation im Simmentaler Anzeiger. Dazu wird jedem Haushalt in der Gemeinde Wimmis rund drei Wochen vor der Versammlung das offizielle Info-Bulletin Vindemias zugestellt. Darin werden die traktandierten Geschäfte eingehend erläutert. Zu einzelnen Geschäften können weitere Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Die nächsten ordentlichen Gemeindeversammlungen finden an folgenden Daten statt:

  • 5. Dezember 2024
Bedeutung der Gemeindeversammlung

Die Legislative ist das höchste Organ einer Demokratie, also die Stimme des Volkes. In einer Gemeinde kann das Volk entweder an der Urne oder an einer Gemeindeversammlung mitbestimmen. In Wimmis erfolgen nur die Wahlen des Gemeinderates und des Gemeindepräsidiums an der Urne. Alle übrigen Entscheide fallen an der Gemeindeversammlung. In der Regel finden pro Jahr zwei Versammlungen statt, und zwar eine im Juni und eine im Dezember. Erfordern es die Geschäfte, kann der Gemeinderat weitere Versammlungen einberufen.

Stimmrecht

An der Gemeindeversammlung sind alle Personen stimmberechtigt, welche das eidgenössische Stimmrecht besitzen sowie am Tag der Versammlung seit 3 Monaten in der Gemeinde Wimmis wohnhaft und angemeldet sind. Alle übrigen Personen (inkl. Medienvertreter) dürfen an der Versammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.

Ablauf der Versammlung

Die Gemeindeversammlung wird durch den Gemeindepräsidenten geleitet. Er führt durch die Versammlung und sorgt für einen ordnungsgemässen Ablauf. Die einzelnen Geschäfte werden durch den Gemeinderat vorgestellt, in der Regel durch den zuständigen Ressortleiter. Grundsätzlich ist es allen Stimmberechtigten erlaubt, sich zu den Geschäften zu äussern und Fragen zu stellen. Der Gemeindepräsident erteilt dazu auf Verlangen das Wort. Abstimmungen erfolgen offen, das heisst mit dem Handzeichen. Die aus der Versammlung gewählten Stimmenzähler ermitteln die Stimmen. Auf Verlangen von mindestens einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten erfolgt eine geheime Abstimmung mittels Stimmzettel.

Rechtsmittel

Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Gemeindebeschwerde geführt werden. Wer an der Versammlung Unstimmigkeiten feststellt, hat dies jedoch umgehend dem Versammlungsleiter zu Rügen. Durch das Unterlassen der Rüge verwirkt das Beschwerderecht.