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Eltern-ABC

Hier finden Sie alphabetisch geordnet die wichtigsten Informationen für Eltern.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung: 033 657 81 18schule@wimmis.ch

Abmelden des Kindes

Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Bei Krankheit, Arztterminen oder ähnlichen entschuldigten Absenzen melden Sie Ihr Kind telefonisch vor Unterrichtsbeginn ab.

Weitere Informationen erhalten Sie von den Klassenlehrpersonen:
Schulhaus Oberdorf: 033 657 14 32
Schulhaus Chrümig: 033 657 11 31
Kindergarten: 033 657 19 26
Basisstufe: 033 657 01 13

Blockzeit

Für sämtliche Klassen (Kindergarten bis 9. Schuljahr) gilt die Blockzeit von 08.20 - 11.50 Uhr.

Beurlaubung während der Schulzeit

Es besteht die Möglichkeit, dass Schüler und Schülerinnen beurlaubt werden können (zum Beispiel Beerdigungen im Ausland, die Eltern können ihre Ferien aus betrieblichen Gründen nicht während der Schulferien beziehen etc.). Urlaube bewilligt die Schulleitung. Dies jedoch nur, wenn die Eltern ihr schriftliches Gesuch rechtzeitig (1 Monat vor dem allfälligen Urlaubsbeginn) bei der Schulleitung einreichen.

Beurteilung

Wir verweisen Sie an dieser Stelle auf die Informationsplattform der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern:
Informationen für Eltern

Standortgespräche

Die Eltern werden mindestens einmal pro Schuljahr zu einem Gespräch eingeladen. Grundsätzlich finden die Standortgespräche mit den Kindern statt.

Fundgegenstände

Oberdorf: Liegengebliebene Sachen werden im Fundgegenstände-Kasten (beim ersten Eingang rechts) ausgestellt. Diese können beim Hausdienst Oberdorf, Robert Rösti (079 626 14 24), abgeholt werden.

Chrümig: Für vermisste Gegenstände können Sie sich an den Hausdienst Chrümig wenden: Franz Thönen, 079 297 86 31.

Halbtage

Die Eltern sind berechtigt, die Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Schule an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken. Die fünf Halbtage (einzeln oder zusammenhängend) können ohne Gesuchstellung und ohne Angabe von Gründen frei gewählt werden. Bitte geben Sie uns diese spätestens am Vortag bekannt und geben Sie den entsprechenden Talon der Lehrperson ab.

Der versäumte Unterrichtsstoff ist in Eigenverantwortung und unaufgefordert nachzuholen.

Hausaufgabenkonzept Internet

Die Schule Wimmis veröffentlicht im Internet Fotos von Anlässen und Schulprojekten. Selbstverständlich werden keine Namen bekanntgegeben. Anfangs Schuljahr erhalten Sie dazu eine entsprechende Einverständniserklärung, welche von Ihnen unterzeichnet der Klassenlehrperson abgeben wird.

Konfliktlösungsmodell und Friedensleiter

Zur Lösung von Konflikten setzen wir eine an der Schule Wimmis entwickelte Friedensleiter ein. Dabei stehen unterschiedliche, dem Alter der Schülerinnen und Schüler angepasste, Varianten zur Verfügung.

Läuse

Läusebefall bitte sofort der Klassenlehrperson melden, damit die entsprechenden Informationen an alle Eltern weitergegeben werden können

Nachhilfe

Bei Bedarf an Nachhilfeunterricht wenden Sie sich bitte an Cornelia Reinhard: 033 657 70 20 / cornelia.walther@bluewin.ch

Namen

Bitte versehen Sie alle persönlichen Dinge Ihres Kindes mit seinem Namen (Rucksack, Finken, Farbstifte, Etui-Inhalte, Znünibox etc.).

Öffnung Schulhäuser

Die Schulhäuser sind während der Schulzeit offen. Nach Schulschluss und am Mittwochnachmittag bleiben die Schulhäuser geschlossen

Pause

Die grosse Pause verbringen die Kinder draussen. Während dieser Pause ist mindestens eine Lehrperson als Aufsicht anwesend.

Pausenkiosk

Pausenkiosk Oberdorf

Schularzt

Die obligatorischen schulärztlichen Untersuchungen werden im zweiten Kindergartenjahr, im 4. und im 8. Schuljahr durchgeführt. In der Regel geschieht dies durch den zuständigen Schularzt (Dr. med. Philipp Ganz). Die Kosten übernimmt die Gemeinde. Schulärztlicher Dienst

Auf Wunsch kann die Untersuchung auch bei Ihrem Hausarzt durchgeführt werden. Dieser muss die erfolgte Untersuchung bestätigen. Die Kosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Eltern (evtl. Krankenkasse). Über die geplanten Untersuchungen werden Sie rechtzeitig durch die Klassenlehrpersonen informiert und mit entsprechenden Formularen bedient.

Schulordnung

Die Schulordnung Chrümig bzw. Oberdorf beinhaltet, woran sich die Schülerinnen/Schüler und Lehrpersonen halten sollen, damit das Miteinander funktioniert. Verstösse gegen die Schulordnung werden geahndet.

Schulordnung Oberdorf [pdf, 208 KB]

Schulordnung Chrümig [pdf, 103 KB]

Schulweg

Auf dem Schulweg steht das Kind unter der Verantwortung der Eltern. Wir bitten Sie dafür besorgt zu sein, dass die Kinder den Schulweg gut sichtbar zurücklegen:
- Reflektoren an Schuhen, Jacken, Schulsäcken und Fahrrädern
- gut funktionierendes Licht (weiss vorne/rot hinten) an den Fahrrädern
- Leuchtwesten
- Helm beim Fahrradfahren

Die Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit hat sich in den Jahren 2021 und 2022 intensiv mit dem Thema Schulwege auseinandergesetzt. Der Schlussbericht der Arbeitsgruppe und der Flyer für die Schulwege stehen hier zum Download zur Verfügung:

Flyer Schulweg 2022 [pdf, 422 KB]

Schlussbericht Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit [pdf, 6.0 MB]

Schulzahnpflege

Bis Ende Januar muss die Jahreskontrolle bei einem Zahnarzt Ihrer Wahl erfolgt, sowie die schriftliche Bestätigung bei der Klassenlehrperson sein.

Beachten Sie dazu das Informationsblatt der Gemeinde Wimmis auf unserer Homepage.

Jährlich putzen wir in der Schule sechs Mal gemeinsam die Zähne. Dazu benötigen die Kinder eine Zahnbürste in einem Behälter (keine Becher), welcher in der Schule aufbewahrt wird. Bitte geben Sie diesen anfangs Schuljahr Ihrem Kind mit in die Schule.

Sexting, Cybermobbing, Hackerattacken

Wie sicher sind Sie / Ihre Kinder im Internet unterwegs?
Unter folgendem Link finden Sie Infos und Tipps für Eltern zum Thema Medienerziehung:
Medienerziehung - Tipps und Tricks für Eltern

Weitere Informationen zu den Risiken von Sexting von der Pro Juventute:
Pro Juventute - Gefahren von Sexting

Tagesschule

Seit Sommer 2018 führen wir eine Tagesschule. Weitere Informationen finden Sie unter:
Tagesschule Wimmis

Umzug (Zu- oder Wegzug)

Wenn Sie mit Ihrer Familie innerhalb eines Schuljahres umziehen, besteht die Möglichkeit, dass Ihr schulpflichtiges Kind vorzeitig in der neuen Gemeinde zur Schule gehen kann oder bis zum Ende des Schuljahres bei der alten Gemeinde zur Schule geht. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit dem jeweiligen Wohnort ab.

Versicherung

Da in der Schweiz schon seit längerer Zeit die Krankenversicherung obligatorisch ist, besitzt die Schule keine eigenen Versicherungen mehr. Alle Schülerinnen und Schüler sind privat durch ihre Eltern versichert.

Verkehrserziehung

Regelmässig erfolgt eine Verkehrserziehung durch den Verkehrs-Instruktor. Die Kinder werden ab der 2. Klasse mit dem Fahrrad auch im Verkehrsgarten unterwegs sein. Darüber werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Für die Verkehrserziehung sowie für weitere schulische Ausflüge, wie z.B. im Sportunterricht, sollte jedes Kind ein fahrtüchtiges Fahrrad haben.

 

 

 

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