Eltern-ABC
Hier finden Sie alphabetisch geordnet die wichtigsten Informationen für Eltern.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung: 033 657 81 18 / schule@wimmis.ch
Abmelden des Kindes
Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Bei Krankheit, Arztterminen oder ähnlichen entschuldigten Absenzen melden Sie Ihr Kind telefonisch vor Unterrichtsbeginn ab.
Weitere Informationen erhalten Sie von den Klassenlehrpersonen:
Schulhaus Oberdorf: 033 657 14 32
Schulhaus Chrümig: 033 657 11 31
Kindergarten: 033 657 19 26
Basisstufe: 033 657 01 13
Blockzeit
Für sämtliche Klassen (Kindergarten bis 9. Schuljahr) gilt die Blockzeit von 08.20 - 11.50 Uhr.
Beurlaubung während der Schulzeit
Es besteht die Möglichkeit, dass Schüler und Schülerinnen beurlaubt werden können (zum Beispiel Beerdigungen im Ausland, die Eltern können ihre Ferien aus betrieblichen Gründen nicht während der Schulferien beziehen etc.). Urlaube bewilligt die Schulleitung. Dies jedoch nur, wenn die Eltern ihr schriftliches Gesuch rechtzeitig (1 Monat vor dem allfälligen Urlaubsbeginn) bei der Schulleitung einreichen.
Beurteilung
Wir verweisen Sie an dieser Stelle auf die Informationsplattform der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern:
Informationen für Eltern
Standortgespräche
Die Eltern werden mindestens einmal pro Schuljahr zu einem Gespräch eingeladen. Grundsätzlich finden die Standortgespräche mit den Kindern statt.
Fundgegenstände
Oberdorf: Liegengebliebene Sachen werden im Fundgegenstände-Kasten (beim ersten Eingang rechts) ausgestellt. Diese können beim Hausdienst Oberdorf, Robert Rösti (079 626 14 24), abgeholt werden.
Chrümig: Für vermisste Gegenstände können Sie sich an den Hausdienst Chrümig wenden: Franz Thönen, 079 297 86 31.
Halbtage
Die Eltern sind berechtigt, die Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Schule an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken. Die fünf Halbtage (einzeln oder zusammenhängend) können ohne Gesuchstellung und ohne Angabe von Gründen frei gewählt werden. Bitte geben Sie uns diese spätestens am Vortag bekannt und geben Sie den entsprechenden Talon der Lehrperson ab.
Der versäumte Unterrichtsstoff ist in Eigenverantwortung und unaufgefordert nachzuholen.
Hausaufgabenkonzept
Internet
Die Schule Wimmis veröffentlicht im Internet Fotos von Anlässen und Schulprojekten. Selbstverständlich werden keine Namen bekanntgegeben. Anfangs Schuljahr erhalten Sie dazu eine entsprechende Einverständniserklärung, welche von Ihnen unterzeichnet der Klassenlehrperson abgeben wird.
Konfliktlösungsmodell und Friedensleiter
Zur Lösung von Konflikten setzen wir eine an der Schule Wimmis entwickelte Friedensleiter ein. Dabei stehen unterschiedliche, dem Alter der Schülerinnen und Schüler angepasste, Varianten zur Verfügung.
Läuse
Läusebefall bitte sofort der Klassenlehrperson melden, damit die entsprechenden Informationen an alle Eltern weitergegeben werden können
Nachhilfe
Bei Bedarf an Nachhilfeunterricht wenden Sie sich bitte an Cornelia Reinhard: 033 657 70 20 / cornelia.walther@bluewin.ch
Namen
Bitte versehen Sie alle persönlichen Dinge Ihres Kindes mit seinem Namen (Rucksack, Finken, Farbstifte, Etui-Inhalte, Znünibox etc.).
Öffnung Schulhäuser
Die Schulhäuser sind während der Schulzeit offen. Nach Schulschluss und am Mittwochnachmittag bleiben die Schulhäuser geschlossen
Pause
Die grosse Pause verbringen die Kinder draussen. Während dieser Pause ist mindestens eine Lehrperson als Aufsicht anwesend.
Pausenkiosk
Schularzt
Die obligatorischen schulärztlichen Untersuchungen werden im zweiten Kindergartenjahr, im 4. und im 8. Schuljahr durchgeführt. In der Regel geschieht dies durch den zuständigen Schularzt (Dr. med. Philipp Ganz). Die Kosten übernimmt die Gemeinde. Schulärztlicher Dienst
Auf Wunsch kann die Untersuchung auch bei Ihrem Hausarzt durchgeführt werden. Dieser muss die erfolgte Untersuchung bestätigen. Die Kosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Eltern (evtl. Krankenkasse). Über die geplanten Untersuchungen werden Sie rechtzeitig durch die Klassenlehrpersonen informiert und mit entsprechenden Formularen bedient.
Schulordnung
Die Schulordnung Chrümig bzw. Oberdorf beinhaltet, woran sich die Schülerinnen/Schüler und Lehrpersonen halten sollen, damit das Miteinander funktioniert. Verstösse gegen die Schulordnung werden geahndet.
Schulweg
Auf dem Schulweg steht das Kind unter der Verantwortung der Eltern. Wir bitten Sie dafür besorgt zu sein, dass die Kinder den Schulweg gut sichtbar zurücklegen:
- Reflektoren an Schuhen, Jacken, Schulsäcken und Fahrrädern
- gut funktionierendes Licht (weiss vorne/rot hinten) an den Fahrrädern
- Leuchtwesten
- Helm beim Fahrradfahren
Die Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit hat sich in den Jahren 2021 und 2022 intensiv mit dem Thema Schulwege auseinandergesetzt. Der Schlussbericht der Arbeitsgruppe und der Flyer für die Schulwege stehen hier zum Download zur Verfügung:
Flyer Schulweg 2022 [pdf, 422 KB]
Schlussbericht Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit [pdf, 6.0 MB]
Schulzahnpflege
Bis Ende Januar muss die Jahreskontrolle bei einem Zahnarzt Ihrer Wahl erfolgt, sowie die schriftliche Bestätigung bei der Klassenlehrperson sein.
Beachten Sie dazu das Informationsblatt der Gemeinde Wimmis auf unserer Homepage.
Jährlich putzen wir in der Schule sechs Mal gemeinsam die Zähne. Dazu benötigen die Kinder eine Zahnbürste in einem Behälter (keine Becher), welcher in der Schule aufbewahrt wird. Bitte geben Sie diesen anfangs Schuljahr Ihrem Kind mit in die Schule.
Sexting, Cybermobbing, Hackerattacken
Wie sicher sind Sie / Ihre Kinder im Internet unterwegs?
Unter folgendem Link finden Sie Infos und Tipps für Eltern zum Thema Medienerziehung:
Medienerziehung - Tipps und Tricks für Eltern
Weitere Informationen zu den Risiken von Sexting von der Pro Juventute:
Pro Juventute - Gefahren von Sexting
Tagesschule
Seit Sommer 2018 führen wir eine Tagesschule. Weitere Informationen finden Sie unter:
Tagesschule Wimmis
Umzug (Zu- oder Wegzug)
Wenn Sie mit Ihrer Familie innerhalb eines Schuljahres umziehen, besteht die Möglichkeit, dass Ihr schulpflichtiges Kind vorzeitig in der neuen Gemeinde zur Schule gehen kann oder bis zum Ende des Schuljahres bei der alten Gemeinde zur Schule geht. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit dem jeweiligen Wohnort ab.
Versicherung
Da in der Schweiz schon seit längerer Zeit die Krankenversicherung obligatorisch ist, besitzt die Schule keine eigenen Versicherungen mehr. Alle Schülerinnen und Schüler sind privat durch ihre Eltern versichert.
Verkehrserziehung
Regelmässig erfolgt eine Verkehrserziehung durch den Verkehrs-Instruktor. Die Kinder werden ab der 2. Klasse mit dem Fahrrad auch im Verkehrsgarten unterwegs sein. Darüber werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Für die Verkehrserziehung sowie für weitere schulische Ausflüge, wie z.B. im Sportunterricht, sollte jedes Kind ein fahrtüchtiges Fahrrad haben.