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Geschichte

Das frühe Mittelalter verhalf nur wenigen Menschen zu Besitz und Macht. Die meisten Menschen führten ein Leben als Untertan mit viel mehr Pflichten als Rechte. Sie konnten nur zusammen mit andern ihr Dasein sichern. Deshalb schlossen sie sich zu Notgemeinschaften, sogenannten Marktgenossenschaften zusammen. Die Marktgenossenschaft wahrte die wirtschaftlichen Interessen sowohl der Gesamtheit als auch der einzelnen Genossen. An der Wende des 12. zum 13. Jahrhundert traten Burgergemeinden an die Stelle der Marktgenossenschaften. Bis zur Französischen Revolution im 19. Jahrhundert waren dies die einzigen Kommunalwesen.

Die Burgergemeinden in ihrer jetzigen Form als öffentlich-rechtliche Körperschaften existieren seit zirka Mitte des 19. Jahrhunderts (Burgergemeinde Wimmis seit 1859), als die bisher durch sie ausgeübten politischen Funktionen an die neu entstandenen Einwohnergemeinden übergingen.

Das Gesetz über das Gemeindewesen stammt vom 6. Oktober 1852, das Gesetz über die Ausscheidung der Gemeindegüter vom 10. Oktober 1853. Als wichtiger juristischer Akt kann der 16. Februar 1864 angesehen werden. An diesem Tag wurden die Eigentümer der Burgergemeinde Wimmis im Grundbuch eingetragen. Die Burgergemeinde Wimmis gilt seit diesem Datum als offizieller Besitzer der ihr übertragenen Grundstücke und Liegenschaften (aus Unterlagen von Edgar Karlen, Wimmis).

Dokument über die Geschichte der Burgergemeinde Wimmis (Autor: Erich Liechti, Wimmis; Juni 2014)

Entstehung der Burgergemeinde Wimmis [pdf, 7.6 MB]

Burgerwappen

Burgerwappen

Die Familienwappen der Wimmisburger (Foto von Ulrich Kamber, Wimmis) zieren die Fensterscheiben der Kirche Wimmis. Von den abgebildeten alt eingesessenen Familien sind heute noch deren 16 in Wimmis wohnhaft.

Burgernutzen

Früher war es üblich, den Burgern Landwirtschaftsland zur Verfügung zu stellen. Den nutzungsberechtigten Personen standen je 400 Klafter zu. 1 Klafter (altes Flächenmass) umfasst die Fläche von 2.4 x 2.4 m (5.76 m2). Im Jahr 1991 wurde auf die Ausrichtung eines Barnutzens umgestellt. Die Höhe des Barnutzens wird jährlich durch die Burgergemeindeversammlung festgelegt.

Spendgut

Bähler-Legat

1824 stifteten die Erben von Niklaus Bähler, ehemaliger Amtstatthalter, 600 Kronen für die Armenfürsorge. Zweck dieses Vermächtnisses an die Burgergemeinde Wimmis ist:

  1. Es soll der halbe jährliche Zins „würdigen Armen“ welche allhier heimisch, hier wohnen, in Lebensmitteln, Kleidern oder Geld ausgerichtet werden.
  2. Ein Viertel denjenigen, die unverschuldet Schaden an Vieh erlitten und obige Eigenschaften besitzen. Auch können hier wohnende Ausburger berücksichtigt werden.
  3. Es soll ein Viertel des jährlichen Zinses jeweilen zum Kapital geschlagen werden.

Altersfürsorgefonds

Das Grundkapital für den Altersfürsorgefonds von ehemals Fr. 220’000.– wurde mit mehreren Einlagen seit 1967 gebildet. Die Äufnung des Fonds erfolgt vorwiegend über Erträge aus dem Kiesabbau.

Aus diesem Fonds sind jeweils auf Jahresende die Zinserträge an die in Wimmis wohnhaften AHV-berechtigten Burgerinnen und Burger, welche Ergänzungsleistungen beziehen, auszurichten. Der Burgerrat legt den auszuzahlenden Betrag pro Person alljährlich fest.

Infrage kommende Personen haben sich alljährlich schriftlich bis am 1. Oktober beim Burgerrat für Leistungen aus diesem Fonds anzumelden unter Beilage der letzten Ergänzungsleistungs-Verfügung.

Der Burgerrat respektive die Burgergemeindeversammlung sind befugt, aus diesem Fonds weitere Spenden für AHV-Anlässe (z.B. Beitrag an Wimmiser-Altersweihnacht) und den Bau und Betrieb von Alterseinrichtungen zu tätigen.

Salzspende

Kochsalz wird durch die Burgergemeinde an die in Wimmis wohnhaften Burgerfamilien gratis abgegeben. Pro Jahr können pro Familie 5 Pfund Salz bezogen werden. Die Salzspende erfolgt jeweils am Mittwoch vor Auffahrt in der Molkerei Lehnherr an der Mühlegasse 1. Früher erfolgte der Bezug in der öffentlichen “Salzbütte” der Gemeinde. Diese unterstand dem kantonalen Salzregal. Hier wurde Salz offen auch an die übrigen Bürger ausgewägt und verkauft.

Salz dient als Konservierungsmittel für Fleisch (einsalzen, pökeln), Gemüse (Sauerkabis, Suerköhli, Sauerrüben etc). Damit der überlebenswichtige Konservierungsstoff Salz auch armen Leuten zugänglich bleibt, hat die Burgergemeinde Wimmis damit begonnen, Salz kostenlos an die Burgerfamilien abzugeben. Der Beginn dieser Aktion ist nicht mehr eruierbar, dürfte aber im späteren Mittelalter oder in der Zeit der Helvetik oder während den Hungersnöten in frühen 19. Jahrhundert zu suchen sein.

Die Salzspende wurde 2011 in die Liste der lebendigen Traditionen des Kantons Bern aufgenommen.

Käsespende

Ebenfalls ein alter Brauch ist die Neujahrskäsespende an minderbemittelte AHV-Burgerinnen und Burger aus Wimmis.