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Aufgaben

In der Staatsverfassung des Kantons Bern werden die Aufgaben der Burgergemeinden wie folgt umschrieben:

„Die Burgergemeinden setzen sich nach Massgabe ihrer Mittel zum Wohl der Allgemeinheit ein. Sie nehmen ihre angestammten Aufgaben wahr.“

Im Gemeindegesetz vom 16. März 1998 sind die Burgergemeinden mit ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten ebenfalls erwähnt. Die Hauptaufgabe besteht in der Verwaltung des burgerlichen Vermögens, u.a. der Bewirtschaftung des Burgergutes (Land, Immobilien, Kies) und der Ausübung von öffentlichen Aufgaben.

Entgegen der Einwohnergemeinde finanziert die Burgergemeinde ihre Aufgabe nicht aus Steuereinnahmen, sondern vollumfänglich aus Erträgen ihres Vermögens. Zudem ist die Burgergemeinde im Gegensatz zur Einwohnergemeinde steuerpflichtig.