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Bekämpfung Japankäfer

Verfügung Massnahmen Japankäfers

Der Japankäfer ist eine eingeschleppte Käferart, die in der Landwirtschaft und in der Umwelt grosse Schäden anrichtet. Deshalb gilt er als besonders gefährlicher Schädling (Quarantäne-Schädling mit Melde- und Bekämpfungspflicht). Im Spätsommer 2025 wurde der Japankäfer erstmals in Spiez gefunden und im Anschluss bestätigt, dass sich eine Population dieser Käferart angesiedelt hat. Aus diesem Grund hat die Fachstelle Pflanzenschutz des Kantons bereits im Herbst 2025 mit der Bekämpfung des Japankäfers begonnen. So erkennen Sie den Japankäfer:

Japankäfer erkennen [pdf, 3.3 MB]

Für die Saison 2026 wird rundum den Käferfundort ein Befallsherd eingerichtet und darum eine Pufferzone "Sicherheitszone" errichtet. In beiden Zonen gelten verbindliche Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers. Die Gemeinde Wimmis ist vor allem im Gebiet der Pufferzone (blau im Plan), und nur geringfügig vom Befallsherd (rot im Plan) betroffen.


 

Massnahmen im Befallsherd

Rasen- und Grünflächen nicht bewässern. Vom 1. Juni bis 30. September 2026 gilt ein striktes Bewässerungsverbot von jeglichen Rasen- und Grünflächen, die mit Gräsern bewachsen sind. So werden Japankäfer-Weibchen daran gehindert, Eier in den feuchten Boden abzulegen.

Grüngut nicht aus dem Befallsherd herausführen. Vom 1. Juni bis 30. September 2026 darf kein frisches Pflanzenmaterial («Grüngut») aus dem Befallsherd geführt werden.

Massnahmen in der Pufferzone

Grüngut nicht aus der Pufferzone herausführen. Vom 1. Juni bis 30. September 2026 darf kein frisches Pflanzenmaterial («Grüngut») aus dem Befallsherd geführt werden.

Weitere Informationen

Verfügung Kanton Bern zum Japankäfer [pdf, 699 KB]

www.be.ch/japankaefer

 

 

 

 

 


 

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