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Benützungsgesuch Schulanlage Chrümig

Die Einwohnergemeinde Wimmis vermietet die in ihrem Eigentum liegenden Liegenschaften. Die Gebühren werden gestützt auf Art. 7 ff des Gebührentarifs der EWG Wimmis erhoben.

Veranstalter

Mietgegenstand

siehe Benützungsvorschriften Punkt 2

Verantwortliche Person

Öffentlicher Anlass

Bei öffentlichen Anlässen mit Festwirtschaft bitte zusätzlich angeben: